Wir füllen für Sie oder gemeinsam mit Ihnen entsprechende Anträge aus und kommunizieren auf Wunsch mit der Pflegekasse.
individuell auf die Bedürfnisse der Betroffenen abstimmen. Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir die notwendigen Hilfen und passen unsere Leistungen im Rahmen der Möglichkeiten darauf an.
Ab Pflegegrad 2 sind die Pflegeberatungen verpflichtend vorgeschrieben.
Für PG 2 und 3 müssen sie halbjährlich und für PG 4 und 5 vierteljährlich stattfinden. Die Kosten werden von der Kasse übernommen.
Wir organisieren das für Sie und merken uns die anstehenden Fristen.
Viele sinnvolle Leistungen der Kranken und Pflegekassen werden oft gar nicht in Anspruch genommen. Dazu gehören u.a. der richtige Hausnotruf sowie die Nutzung des Freibetrags (40 Euro/Monat) für die Pflegehilfsmittel. Hier können z.B. Desinfektionsmittel (Haut und Flächen, Handschuhe, Bettauflagen (waschbar oder Einweg) u.v.m. bestellt und kostenlos ins Haus geliefert werden.